Wir sind fleissig wie die Ameisen, damit Ihre Anlagen reibungslos funktionieren. Wir unterstützen Sie bei der Anwendung der Systeme, bieten persönliche umfassende Beratung und haben für Ihre Anliegen immer ein offenes Ohr. Wir bieten Ihnen damit die einmalige Chance, dass Ihre Anregungen in die Praxis einfliessen und bestmöglich umgesetzt werden. Dank vorbeugender Wartung und kompetentem Support bleibt die hohe Verfügbarkeit Ihrer Systeme über Jahre erhalten. Unsere Vertragspartner profitieren von einem Vollservice inklusive 24h-Pikettdienst.

Stör- und Pikettdienst

Es stehen unterschiedliche Vertragsmodelle zur Verfügung. Die Auswahl erfolgt durch Abwägen von Risiko, Kosten und maximaler Reaktionszeit im Störfall. Unsere Vertragspartner sind Industrieunternehmungen in der näheren Umgebung, welche mit unserem Personal ihren internen Unterhalt für den 24h-Pikettdienst ergänzen oder Firmen, welche keine eigene Unterhaltsabteilung führen. Typische Vertragsmodelle beinhalten einen 24h-Stördienst mit einer maximalen Reaktionszeit von einer halben Stunde.

Fernwartung

Produktionsanlagen mit unseren Steuerungsausrüstungen sind in ganz Europa zu finden. Solche Anlagen werden über eine vorbereitete Fernwartungs-Station in unserem Hause im Bedarfsfall gewartet. Die Fernwartung erlaubt Hilfestellung im Störungsfall, Fernsteuerung der Anlage sowie Programmupdates der CPU und Operator-Panels (MMI).

Geräteprüfung nach DIN VDE 701/702

Wiederholungsprüfung elektrischer Betriebsmittel


Wir überprüfen gerne für sie sämtliche Elektrogeräte in Ihrem Betrieb periodisch nach der Geräteprüfungs – Norm DIN VDE 0701-0702. Professionell, schnell und unkompliziert – damit Sie und Ihre Mitarbeitenden sicher sind.


Jeden Tag benutzen wir für unsere berufliche Tätigkeit eine Vielzahl ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Sind wir uns bewusst, dass eine Benutzung mangelhafter elektrischer Betriebsmittel eine Gefahr durch Stromschlag hervorrufen kann? Oftmals sind gefährliche Mängel an den Betriebsmitteln optisch nicht erkennbar, und nur durch eine Messung festzustellen. Durch die periodische Überprüfung der elektrischen Geräte können wir die Gefahr von Elektrounfällen, hervorgerufen durch mangelhafte Betriebsmittel, verringern. Sind Sie verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen?
Als Arbeitgeber sind Sie aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren:

  • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) Art. 2, 3, 17
  • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Art. 83
  • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) Art. 32b
  • Info der Electrosuisse 3024d

 Welche Geräte müssen geprüft werden?

Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen.

Gerätearten

  • Elektrowerkzeuge
  • Elektrowärmegeräte
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Geräte der Informationstechnik (IT- Geräte)
  • Geräte der Kommunikationstechnik
  • Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
  • Mess-, Steuer- und Regelgeräte
  • Geräte für Hausgebrauch
  • Laborgeräte
  • Leuchten
  • Ortsveränderliche Schutzeinrichtungen
  • Mobiler Verteiler
  • Alles was ein Stecker hat

Welches Kontrollintervall haben ortsveränderliche Betriebsmittel?

Die Prüfperiode der wiederkehrenden Prüfung ist einerseits abhängig von der Gebrauchshäufigkeit sowie von den Umgebungsbedingungen.

Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024d vorgegeben.:

  • Alle 12 Monate Feuerwehren, Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw.
  • Alle 24 Monate Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw.

Was beinhaltet die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702

  1. Prüfen der sicherheitsrelevanten Aufschriften
  2. Sichtprüfung auf Beschädigung und Mängel des Betriebsmittels
  3. Messung des Schutzleiterwiderstands
  4. Messung des Isolationswiderstands
  5. Messung des Schutzleiterstromes
  6. Messung des Berührungsstroms
  7. Nachweis der Wirksamkeit weiterer Schutzmassnahmen (z.B. FI)
  8. Funktionsprüfung entsprechend dem bestimmungsgemässen Gebrauch
  9. Bestimmung des Kontrollintervalls für die Wiederholungsprüfung nach den äusseren Einflüssen
  10. Dokumentieren der Messresultate in einem Prüfbericht
  11. Anbringen einer Prüfetikette auf dem Prüfling

 

Stand: April 2016

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